AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) und Teilnahmebedingungen für LARP
Veranstaltungen von Welders verfluchte Landen – Verein für Rollenspiel und
Improvisationstheater
Stand: Januar 2013
1.) Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im
Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
2.) Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.
3.) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn,
grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst
verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-
Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher
voraus.
4.) Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 16 Jahre. Für minderjährige
Teilnehmer können Sonderregelungen getroffen werden. Ihre gesetzlichen Vertreter
müssen mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden sein und zusätzlich
muss eine volljährige Aufsichtsperson durch die Erziehungsberechtigten
schriftlich bestimmt werden. Ausnahmen für Teilnehmer die das Mindestalter der
Veranstaltung unterschreiten können nur dann zugelassen werden, wenn im Vorfeld
ein persönliches Gespräch durch den Veranstalter mit einer
beziehungsberechtigten Person stattgefunden hat und dort eine Sondererklärung
durch den Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde.
5.) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den
daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe
mit Polsterwaffen etc.).Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung
der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen körperlich
und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die
zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial
hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte
erteilen.
6.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden
Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer
Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während
der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst
verantwortlich.
7.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen
für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen
dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von
offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von
nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie
übermäßiger Alkoholkonsum.
8.) Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner
Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
9.) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen
gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und
Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne
dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages
(auch nicht anteilig) zukommt.
10.) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
11.) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei
leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12.) Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und
Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
13.) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen)
Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch
in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt
und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.
14.) Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf
Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke
zulässig.
15.) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter
verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter
vorbehalten.
16.) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen,
auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des
Veranstalters zulässig.
17.) Der Teilnehmer darf jede Art von alkoholischen Getränken zu der
Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, der Veranstalter gibt
hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis.
18.) Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im
Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen
Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
19.) Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Nichtteilnahme ist aus
organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis 4 Wochen vor dem
Veranstaltungstermin möglich. In diesem Fall muss eine Bearbeitungsgebühr von 50
Prozent des Teilnahmebetrages einbehalten/erhoben werden. Danach kann generell
keine Erstattung mehr erfolgen. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss ist eine
Rückerstattung des Teilnehmerbetrages nicht möglich und der Teilnehmerbeitrag
wird in vollem Umfang entsprechend dem Staffelpreis fällig.
20.) Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert
sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner
Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund
der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
21.) Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Con-Veranstaltungen um Freizeit-
Veranstaltungen handelt, die nicht dem Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB
unterliegen. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht
nicht besteht. Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung ist damit unmittelbar
bindend und verpflichtet zur Bezahlung der Veranstaltung gemäß der
Rücktrittsregelung.
22.) Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der
Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus
zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst, sind nur nach
schriftlicher Absprache möglich. Selbst bei einer vorher getroffenen Absprache
zur Zahlung auf der Veranstaltung, sind durch den Teilnehmer mindestens 30,00€
wenigstens zwei Wochen vor der Veranstaltung zu leisten. Sollte die Zahlung bis
zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine pauschale
Nachbearbeitungsgebühr von € 10,- als vereinbart. Unberührt davon bleibt das
Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen
Quittungsvorlage geltend zu machen. Sollte aus irgendwelchen Gründen der
Teilnehmerbetrag nicht vor oder auf der Veranstaltung gezahlt werden und der
Teilnehmer nimmt trotzdem an der Veranstaltung teil, verpflichtet sich der
Teilnehmer, diesen Betrag unaufgefordert in voller Höhe plus € 10 Kostengebühr
nachzuzahlen. Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine schriftliche
Anmeldebestätigung inklusive aller nötigen Unterlagen auf dem Postweg.
23.) Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des
Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der
Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
24.) Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für
dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
25.) Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher
Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des
Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
26.) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs/Teilnahmebedingungen
unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der
übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen
gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten
kommt und rechtlich zulässig ist.
27.) Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der
Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. - Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese
Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden
vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername,
-klasse etc). - Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden
vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
28.) Abweichende Klauseln für Vollkaufleute Für den Fall, dass der Teilnehmer
Vollkaufmann ist, gelten abweichend von obigen Klauseln folgende Bestimmungen: - Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung ist ebenso wie Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug auf den Ersatz des Teilnehmerbeitrages
beschränkt. Eine weitergehende Haftung findet nicht statt. - Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der
Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen
(Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie
Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion/-anfertigung von Videomitschnitten)
bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer
den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht
ausschließlich in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten
Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge.
29.) Der Verkauf von Waren oder das anbieten Dienstleistungen jeglicher Art muss
durch den Veranstalter genehmigt werden. Bei Verstößen hat der Veranstalter, das
Recht den Teilnehmer von der Veranstaltung zu verweisen ohne dass der
Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
Gleiches gilt für die Werbung für andere Larp- Veranstaltungen.
30.) Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des
Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.